"WIR SIND GEKOMMEN UM ZU BLEIBEN!"
12 Grundsätze zur behutsamen Geländeentwicklung; basierend auf den „Leitlinien für einen liebevolleren Umgang mit der Stadt“ (förmlicher Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses, März 1983)

1. Der historische Bestand und die Erneuerung muss mit den jetzigen NutzerInnen und AnwohnerInnen geplant und - den Industriecharakter wahrend - realisiert werden.

2. Die Interessen der Eigentümer und die der gegenwärtigen NutzerInnen sollen in den Entwicklungszielen und insbesondere bei den Erneuerungsmaßnahmen übereinstimmen. Verhandlungen und Planungen sind auf gleicher Augenhöhe unter Regie des Bezirkes zu führen.

3. Die Eigenart des RAW und der Nachbarschaft soll erhalten werden, neue Konzepte der Infrastruktur (z.B. Energie, Verkehr) können zusammen mit den NutzerInnen erstellt werden. Substanzbedrohende Schäden an Häusern sollen sofort beseitigt werden.

4. Der Fortbestand der etablierten Nutzungen muss an ihrem jetzigen Standort gewahrt sein. Behutsame Änderungen an der Geländestruktur können zudem neue Nutzungsformen möglich machen.

5. Es müssen langfristige Mietverträge mit den jetzigen NutzerInnen unter der Zielsetzung einer stufenweisen Eigentumsbildung und einer kleinteiligen nachhaltigen Erneuerung von Gebäuden geschlossen werden.

6. Die urbane Situation soll durch die Realisierung einer großen Grünpark- und Erholungsfläche verbessert werden.

7. Die kulturgewerblichen, soziokulturellen, Sport-, Freizeit- und Grünnutzungen sollen als Nutzungsarten für das Areal rechtlich gesichert werden.

8. Beteiligungsrechte für NutzerInnen und AnwohnerInnen bei der Gesamtgeländeentwicklung sind dauerhaft in die Planung zu integrieren.

9. Entscheidungen für die Geländeentwicklung müssen offen gefunden und möglichst am Ort diskutiert werden. Die Bürgerbeteiligung ist zu stärken.

10. Kooperative Stadtentwicklung, die Vertrauen erzeugt, braucht verlässliche Absprachen und Regelungen. Die politisch beschlossene Arbeitsgruppe, in der unter Regie des Bezirks Eigentümer, NutzerInnen und Nachbarschaftsgruppen am Entwicklungskonzept RAW arbeiten, muss der verbindliche Ort der Kommunikation sein.

11. Es sind neue Formen der Trägerschaft und des Eigentums zu entwickeln. Die strategische Gesamtgeländeentwicklung und beabsichtigte Baumaßnahmen sind zusammen zu betrachten.

12. Die RAW-Entwicklung nach diesen Grundsätzen muss über die Zeit der Planung hinaus rechtlich gesichert sein.